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ALLGEMEINE GESCHÄFTRSBEDINGUNGEN

 

ANGEBOTE

Alle Angebote sind freibleibend zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

 

LIEFERUNGEN

Der Mindestbestellwert für Anlieferungen beträgt durchschnittlich 100,00€.

Für Lieferungen unter einem Nettowert von 100,00 kann je nach Entfernung ein Transportkostenzuschlag von bis zu 15,00 € erfolgen

Für Abholung im Lager besteht kein Mindestwert.

Bedient werden im Großhandel ausschließlich Gewerbetreibende und Eingetragene Vereine.

 

REKLAMATIONEN

Jede Lieferung ist sofort beim Erhalt in Gegenwart unseres Auslieferfahrers auf Vollständigkeit bzgl. Menge, Inhalt, Gewicht, MHD und Beschaffenheit zu überprüfen. Die Ware muss unverzüglich den Bestimmungen entsprechenden Lagerbedingungen zugeführt werden. Lagerfehler gehen zu Lasten des Käufers.

Reklamationen sind unverzüglich bei unserem Fahrer anzuzeigen, spätestens jedoch:

- sofort bei lebenden Tieren

- innerhalb von 24 Stunden bei Frisch- und Räucherfisch ( als Restlaufzeiten ab Lieferung gelten: 1Tag bei Frischfisch, 4 Tage für heiß geräucherten Fisch, 10 Tage für kalt geräucherten Fisch)

- für übrige Artikel innerhalb 4Wochen

 

BEZAHLUNG DER GELIEFERTEN WARE

Als Zahlungsvarianten bieten wir an:

- Überweisung innerhalb von 14 Tagen rein netto.

- Bei Lastschriften, die durch die jeweilige Bank wegen fehlender Deckung des Kundenkontos nicht realisiert werden können, berechnen wir 10,00€ zuzüglich der uns von der Bank auferlegten Gebühren.

- Barzahlungen bei unseren Fahrern am Liefertag.

- Neukunden werden ggf. nur gegen Barzahlung beliefert.

Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels berechnen wir ab Fälligkeitstag 1,5% Zinsen pro Monat auf die Bruttosumme.

Für Handelsketten können andere Preis- und Konditionsabsprachen gelten.

 

VERPACKUNGSGRÖSSEN

Gebindegrößen entnehmen Sie bitte unserem Angebotskatalog oder erfragen Sie im Verkaufsbüro.

Bei abweichenden Wünschen macht sich ein Zuschlag für den Mehraufwand von 0,10€/kg bis 1,50€/kg –anteilig pro Stück- notwendig.

Räucherfisch wird prinzipiell nur im Originalgebinde verkauft.

Für Frischfisch ist die kleinste Abnahmemenge ohne Aufschlag auf 3kg festgelegt.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sie kann nicht zur Deckung von Forderungen Dritter verwendet werden. Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers ist die Zaumseil Bindlach berechtigt, die Räume des Schuldners zu betreten, in denen die Waren eingelagert sind, um diese abzuholen.

 

VERSAND

Unsere Lieferungen erfolgen auch bei Fracht freier Versendung auf Gefahr des Käufers.

 

LEBENSMITTELGESETZ

Hinsichtlich gesetzlicher Vorschriften für Lebensmittel obliegt dem Käufer die Prüfung und Beachtung aller damit zusammenhängender Sachverhalte.

 

GERICHTSSTAND

Die vorgenannten Bedingungen werden vom Käufer ausdrücklich anerkannt. Gerichtsstand für beide Parteien ist Bayreuth.

 

Irrtum und Änderungen vorbehalten